GEMMAF-Hygienekonzept für MMA Veranstaltungen

  1. Distanzregeln
    Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern trägt dazu bei, die Übertragungs- wahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Bei Bewegung innerhalb einer Veranstaltungsstätte ist dieser jederzeit einzuhalten. Zuschauerplätze sind so anzuordnen, dass maximal Sitzgruppen für zwei Personen gebildet werden, welche den Mindestabstand zur nächsten Sitzgruppe einhalten müssen. Während des Laufverkehrs ist von allen anwesenden Personen ein Mindestabstand einzuhalten, sofern es nicht aus Gründen der Sicherheit oder Gesundheit nötig ist, diesen zu unterschreiten. Die Steuerung des Zutritts zur Veranstaltungsstätte sollte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen, sowie ein getrennter Ein- und Ausgang eingerichtet werden, um direkten, entgegenkommenden Kontakt zwischen den anwesenden Personen zu vermeiden.
  2. Körperkontakt
    Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet. Innerhalb des Aufwärmbereichs ist der Kontakt zu anderen Personen zu minimieren. Direkter Körperkontakt ist nur dann erlaubt, wenn sich die Athleten sowie die offiziellen Kampfrichter innerhalb der Kampffläche befinden.
  3. Hygieneregeln
    Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark benutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. Dabei sollte die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahme bei gemeinsam genutzten Sportgeräten besonders konsequent eingehalten werden. Die Wettkampffläche sowie der umliegende Bereich sollten nach jedem Kampf gereinigt, bevorzugt desinfiziert werden.
  4. Umkleiden & Duschen
    Die Nutzung von Duschen innerhalb der Veranstaltungsstätte wird vorerst ausgesetzt. Umkleiden dürfen nur einzeln von den Athleten genutzt werden, um die Wettkampfkleidung an-/abzulegen. Anschließend muss die Umkleide wieder geräumt werden.
  5. Fahrgemeinschaften
    In dieser Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu den Wettkämpfen verzichtet werden.
  6. Angehörige von Risikogruppen
    Es wird Personen der Risikogruppe aktuell empfohlen, von Veranstaltungen mit Publikumsverkehr, fern zu bleiben. Personen mit Fieber, Husten, Schnupfen und allgemeinem Unwohlsein, sollen zu Hause bleiben!
  7. Besondere Bereiche
    7.1 Backstage
    Im gesamten Backstage Bereich müssen alle anwesenden Personen eine Mund- Nasen-Bedeckung tragen, sowie den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Die Anzahl der Personen in diesem Bereich muss auf ein Minimum reduziert werden.
    7.2 Waage/Weight In
    Während des Weight-In muss besonders auf den Mindestabstand geachtet werden. Die Anzahl der Personen im Raum sollte auf den Athleten, einen Betreuer sowie einer offiziellen Person des Kampfgerichts begrenzt werden. Der Athlet muss zu jeder Zeit eine Mund-Nase-Bedeckung, sowie seine Unterwäsche tragen. Es kann hierfür, nach Absprache mit dem Kampfgericht, eine zusätzlich Gewichtstoleranz von 200g eingeräumt werden.
    7.3. Equipment Ausgabe, Aufwärmbereich
    Die Ausgabe des Equipments sowie der Aufwärmbereich sollten in einem größtmöglichen Raum eingerichtet werden.
    Für das Aufwärmen sollte jeder Athlet einen Bereich von ca. 3,0 x 3,0 Metern zur Verfügung gestellt bekommen, indem er sich frei bewegen kann. Zwischen den Bereichen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Sollte es einen Außenbereich geben, kann dieser genutzt werden. Auch hier muss zu jeder Zeit ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Alle anwesenden Personen müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Athleten können für die intensive Erwärmung kurz vor ihrem Wettkampf die Mund-Nase-Bedeckung abnehmen. Dieser Zeitraum ist zu minimieren.
    7.4. Wettkampffläche & direkte Umgebung

    Alle Personen die sich in der direkten Umgebung der Wettkampffläche aufhalten, müssen zu jeder Zeit eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden, solange dieser nicht aus Gründen der Sicherheit oder Gesundheit unterschritten werden muss. Die Anzahl der Personen in diesem Bereich ist stets auf einem Minimum zu halten.
    Das medizinische Personal muss bei Fremdkontakt Einmalhandschuhe tragen. Auf der Wettkampffläche dürfen sich nur zwei Athleten, der/die Ringrichter/-in, Ringsprecher/-in sowie Kameramänner/-frauen aufhalten. Während des Wettkampfes sind die Athleten sowie der/die Ringrichter/-in von der Pflicht der Mund-Nase-Bedeckung auf eigene Gefahr befreit.
  8. Dokumentation
    Die Veranstalter/-innen sind dazu verpflichtet, eine detaillierte Anwesenheits- dokumentation zu führen, auf welcher die vollständigen Namen, Adressen und Kontaktdaten aller anwesenden Personen festgehalten werden. (Athleten – bei der Anmeldung, Team – bei der Registrierung, Zuschauer – auf dem Hard-/Onlineticket) Im Falle einer Infektion kann das zuständige Gesundheitsamt mithilfe der Liste alle potentiellen Kontaktpersonen zeitnah informieren. Die Daten sind vier Wochen lang vor der Einsicht Dritter geschützt aufzubewahren und anschließend zu vernichten oder löschen.
  9. Bemerkungen
    Sämtliche Innenräume müssen ausreichend belüftet werden. Alle anwesenden Personen müssen mittels gut sichtbarer Aushänge über die geltenden Maßnahmen und Vorschriften informiert werden.Es gilt weiterhin das aktuelle Regelwerk der GEMMAF. Die Coaches und Athleten sollten sich mit diesem vertraut machen und bei möglichen Unklarheiten an die GEMMAF wenden. Regelwerk: https://gemmaf.de/download/2305/
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