Ich (der Teilnehmer / die Teilnehmerin) melde mich hiermit verbindlich für die ausgeschriebene Veranstaltung GEMMAF Offiziellen-Ausbildung 2020 am 15. Februar 2020 und 16. Februar 2020 in Hamburg an und erkläre mein Einverständnis mit der Ausschreibung und den Organisationsrichtlinien.
Ich werde die dort erteilten Verhaltensmaßregeln befolgen. Allen Anweisungen der offiziellen Einsatzkräfte werde ich Folge leisten.
Ebenso ist mir bewusst, dass die Kosten für die Anreise und Unterbringung nicht vom Veranstalter übernommen werden.
Ich beteilige mich auf eigene Gefahr an der ausgeschriebenen Veranstaltung. Ich trage die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von mir verursachten Schäden, soweit im Folgenden kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Von Ansprüchen Dritter gegen den Veranstalter auf Ersatz von Schäden die durch mich verursacht wurden, stelle ich den Veranstalter auf erste Anforderung hin frei.
Für Schäden, die an der von mir benutzten Ausrüstung durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind oder die dadurch entstehen, dass ich den Anweisungen der Mitarbeiter des Veranstalters nicht Folge geleistet habe, übernehme ich uneingeschränkte Haftung.
Ich bestätige weiterhin hiermit,
- dass die von mir gemachten Angaben vollständig und korrekt sind.
- dass ich darauf hingewiesen wurde, dass mir aus der Absendung dieser Anmeldung kein rechtlicher Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung entsteht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- dass ich der Verwendung der von mir eingesendeten Fotos und Informationen sowie der Erstellung von Bild- und Videomaterial von mir an den Veranstaltungstagen und deren Verwendung durch die GEMMAF zustimme.
- dass ich in jedem Fall auf die Erstattung der Anmeldegebühr verzichte, sofern ich von der Anmeldung zurücktrete.
- dass ich auf die Erstattung der Ausbildungsgebühr verzichte, sofern mir die Teilnahme an der Veranstaltung aufgrund von mir verursachten Verstößen gegen die hier genannten Anmeldebedingungen versagt wird.
- dass ich auf die Erstattung der Ausbildungsgebühr verzichte, sofern ich ohne ausreichende Begründung von der Anmeldung zurücktrete. Dabei liegt es im Ermessensspielraum der GEMMAF, ob die Begründung als ausreichend erachtet wird.