Vorwort:
Dieses Hygienekonzept basiert auf der „Niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ vom 30.05.2021 und wurde auf die oben genannte Veranstaltung sowie der Gegebenheiten vor Ort angepasst. Die aktuellste Version der Verordnung finden sie HIER. Im Zeitraum bis zum Veranstaltungstag wird das Hygienekonzept regelmäßig aktualisiert. Sollten zum Zeitpunkt der Veranstaltung weitere Lockerungen in Kraft getreten sein, werden diese in Absprache mit der zuständigen Behörde übernommen. Gleiches gilt mit etwaigen Verschärfungen oder gar des Verbots jeglicher Veranstaltungen.
- Distanzregeln
Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern ist vor und in der Veranstaltungsstätte Pflicht, da so die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich reduziert wird. Bei Bewegung innerhalb der Veranstaltungsstätte ist dieser jederzeit einzuhalten. Zuschauerplätze werden so angeordnet, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Besuchern eingehalten werden kann. Während des Laufverkehrs ist von allen anwesenden Personen ein Mindestabstand einzuhalten, sofern es nicht aus Gründen der Sicherheit oder Gesundheit nötig ist, diesen zu unterschreiten. Die Steuerung des Zutritts zur Veranstaltungsstätte wird unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen, sowie ein getrennter Ein- und Ausgang eingerichtet werden, um direkten, entgegenkommenden Kontakt zwischen den anwesenden Personen zu vermeiden. - Körperkontakt
Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet. Innerhalb des Aufwärmbereichs [ZONE B] ist der Kontakt zu anderen Personen zu minimieren. Direkter Körperkontakt ist nur dann erlaubt, wenn sich die Athleten sowie die offiziellen Kampfrichter innerhalb der Kampffläche befinden. - Hygieneregeln
Häufiges Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark benutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen reduziert das Infektionsrisiko. Dabei müssen die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahme bei gemeinsam genutzten Sportgeräten besonders konsequent eingehalten werden. Die Wettkampffläche, sowie der umliegende Bereich muss regelmäßig desinfiziert werden. - Umkleiden & Duschen
Die Nutzung von Duschen innerhalb der Veranstaltungsstätte wird vorerst ausgesetzt. Umkleiden dürfen nur einzeln von den Athleten genutzt werden, um die Wettkampfkleidung an-/abzulegen. Anschließend muss die Umkleide wieder verlassen werden. - Fahrgemeinschaften
In dieser aktuellen Phase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zu den Wettkämpfen verzichtet werden. - Angehörige von Risikogruppen
Es wird Personen der Risikogruppe aktuell empfohlen, von Veranstaltungen mit Publikumsverkehr, fern zu bleiben. Personen mit Fieber, Husten, Schnupfen und allgemeinem Unwohlsein, müssen der Veranstaltung fern bleiben! - Besondere Bereiche
7.1. Wettkampfbereich [ZONE B]
Im gesamten Wettkampfbereich müssen alle anwesenden Personen eine Mund- Nasen-Bedeckung tragen, sowie den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Die Anzahl der Personen in diesem Bereich muss auf ein Minimum reduziert werden. Der Zutritt wird mittels Ausweisen (Lanyard) gesteuert.7.2. Waage/Weight In
Während des Weight-In muss besonders auf den Mindestabstand geachtet werden. Die Anzahl der Personen im gekennzeichneten Bereich sollte auf den Athleten, einen Betreuer sowie einer offiziellen Person des Kampfgerichts begrenzt werden. Der Athlet muss zu jeder Zeit eine Mund-Nase-Bedeckung, sowie seine Unterwäsche tragen. Es kann hierfür, nach Absprache mit dem Kampfgericht, eine zusätzliche Gewichtstoleranz von 250 g eingeräumt werden.7.3. Equipment Ausgabe, Aufwärmbereich [ZONE B]
Die Ausgabe des Equipments sowie der Aufwärmbereich sollten in einem größtmöglichen Raum eingerichtet werden. Für das Aufwärmen bekommt jeder Athlet einen Bereich von ca. 3,0 x 3,0 Metern zur Verfügung gestellt, in dem er sich frei bewegen kann. Zwischen den Bereichen muss ein Mindestabstand von 2,0 Metern eingehalten werden. Sollte es einen Außenbereich geben, kann dieser genutzt werden. Auch hier muss zu jeder Zeit ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Athleten können für die intensive Erwärmung kurz vor ihrem Wettkampf die Mund-Nase-Bedeckung abnehmen. Dieser Zeitraum ist zu minimieren.7.4. Wettkampffläche (MMA-Cage) & direkte Umgebung [ZONE A]
Alle Personen die sich in der direkten Umgebung der Wettkampffläche aufhalten, müssen zu jeder Zeit eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden, solange dieser nicht aus Gründen der Sicherheit oder Gesundheit unterschritten werden muss. Die Anzahl der Personen in diesem Bereich ist stets auf einem Minimum zu halten.
Das medizinische Personal (Notärzte, Rettungssanitäter & Cutmen) muss bei Fremdkontakt zusätzlich Einmalhandschuhe tragen. Auf der Wettkampffläche dürfen sich während des Kampfes max. drei Personen und in den Rundenpausen (inkl. vor und nach einem Kampf) max. zehn Personen aufhalten. Während des Wettkampfes sind die Athleten, sowie der Ringrichter von der Pflicht der Mund- Nase-Bedeckung auf eigene Gefahr befreit. - Ablauf COVID-Testung
Am Veranstaltungstag (17.07. von 07:30 – 10:00 Uhr):
8.1. Vor dem Eingang zur Veranstaltungsstätte findet der „COVID Check-In“ statt. Allen Personen wird ein Ausweis zum Umhängen mit ID-Nummer und eine Mund- Nasen-Bedeckung ausgehändigt. Außerdem ist das Einchecken durch die Luca- App oder die Corona-Warn-App erforderlich. Alle Personen werden gebeten im voraus eine der Apps herunterzuladen und die persönlichen Daten einzugeben. Dies ist eine weitere Maßnahme zur Verminderung von Gruppierungen und Warteschlangen.8.2. Im Anschluss laufen die Personen durch den Eingang in das Foyer. Dort befinden sich zwei „COVID-19 Teststationen“. Hier wird ein Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal durchgeführt. Es werden alle Personen getestet.
8.3. Nach dem Test werden die Personen in den abgesperrten Wartebereich innerhalb der Halle geführt. Dort müssen sie bis zur Auswertung des Tests (durchschnittlich max. 15 Min.) warten. Alternativ kann dieser Wartebereich ins freie verlegt werden.Nachdem ein negativer Test vorliegt, wird dies mittels Aufkleber auf den Ausweisen gekennzeichnet und die Person darf den Wartebereich in Richtung Halle verlassen. Sollte ein positiver Test vorliegen, wird die Person umgehend aus dem Wartebereich begleitet und die lokale Gesundheitsbehörde informiert.
8.4. Der genaue Aufbau der Testung ist auf dem „Aufbauplan_MDM_2021“ dargestellt. Nachdem alle Tests durchgeführt wurden, wird die Absperrung des Wartebereichs aufgehoben, dieser ist somit vollständig als [ZONE C] nutzbar.
8.5. Allen Athleten, Coaches und Helfern (Crew) wird dieser Ablauf detailliert bekanntgeben.
8.6. Es wird zu jeder Zeit darauf geachtet, dass sich keine Gruppierungen oder Warteschlangen bilden.
Am Aufbautag (16.07. von 14:00 – 23:00 Uhr):
8.7. Alle anwesenden Personen müssen zu jeder Zeit eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Da über den Zeitraum verteilt einzelne Personen dazu stoßen und eine Testung somit erschwert wird, ist von allen Personen ein COVID-19 Testbescheinigung mitzubringen, welche max. 24h alt sein darf. Eine erneute Testung erfolgt am Folgetag (Veranstaltungstag) im Zuge der oben benannten Veranstaltung. - Beherbergung
Ein Großteil der anwesenden Personen stammt nicht aus dem Kreis Göttingen und wird in einem Hotel vor Ort übernachten. Hier wird eine Zusammenarbeit mit demHotel Rennschuh in Göttingen angestrebt. Das dortige Hygienekonzept wird zu jederzeit eingehalten. Dieses beinhaltet unter anderem das Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung sowie die Testpflicht: „[…] Eine Person, die eine Einrichtung […] nutzen will, hat bei Beginn der Nutzung einen Test nach § 5 a Abs. 1 durchzuführen, das negative Ergebnis eines Tests nach § 5 a Abs. 1 nachzuweisen oder eine Impfdokumentation nach § 5 a Abs. 2 oder einen Genesenennachweis nach § 5 a Abs. 3 vorzulegen.[…]“ Corona-Verordnung Niedersachsen (vom 30.05.2021). - Dokumentation
Die Veranstalter:innen sind dazu verpflichtet, eine detaillierte Anwesenheits- dokumentation zu führen, auf welcher die vollständigen Namen, Adressen und Kontaktdaten aller anwesenden Personen festgehalten werden. Hierfür wird ein app- basiertes System der digitalen Kontaktnachverfolgung (Luca-App & Corona-Warn- App) verwendet. Im Falle einer Infektion kann das zuständige Gesundheitsamt mithilfe der Luca-App & Corona-Warn-App alle potentiellen Kontaktpersonen zeitnah informieren. Ausnahmen sind ausgeschlossen, alle anwesenden Personen sind verpflichtet, mit Hilfe der app-basierten Lösung ihre Daten verschlüsselt zu übermitteln. Des weiteren wird ein Sicherheitsdienst vor Ort sein und zusammen mit den Helfern des Veranstalters, die Einhaltung der AHA-Regeln und des Hygienekonzepts durch zusetzen bzw. überwachen. Im Sinne des öffentlich wirksamen Bildes unseres MMA-Sports wird von allen Parteien eine friedliche, verbale Kommunikation bevorzugt. - Zuschauer
Mit Bezug auf die „Corona-Verordnung Niedersachsen“ (vom 30.05.2021) sind Zuschauer nur dann erlaubt, wenn die Sporthalle als Veranstaltungsstätte und so mit z.B. Konzerthäusern, Opern, Theater, etc. gleichgesetzt wird. Auf dieser Grundlage wäre eine Auslastung von max. 250 Zuschauern möglich. Die Veranstalter:innen reduzieren diese Kapazität auf ein Maximum von 200 Zuschauern. Hierzu zählen nicht die auch anwesenden Athleten, Coaches und Crew. Sollten bis zum geplanten Veranstaltungsbeginn weitere Lockerungsschritte in Kraft treten, wird dies mit den Behörden kommuniziert und diese in das Hygienekonzept eingearbeitet. Sollte die Veranstaltung ohne Zuschauern stattfinden müssen, wird der Bereich [ZONE C] zur [ZONE B] erweitert und ist für alle nutzbar. Eine visuelle Absperrung der [ZONE B] & [ZONE C] erfolgt mittels Flatterband, damit keine Flucht- und Rettungswege blockiert werden. - Haftung bei Verstößen
Alle anwesenden Personen haften eigenständig für Verstöße gegen das Hygienekonzept. Die Veranstalter, deren Helfer (Crew) und das Sicherheitspersonal weißen die Personen auf die Maßnahmen hin und versuchen diese durchzusetzen. Sollten diese absichtlich von einer anwesenden Person ignoriert werden, wird diese Person der Veranstaltung sofort verwiesen. Wenn bei behördlichen Kontrollen vor Ort ein Verstoß einzelner Personen festgestellt wird, kann diese Person nach ermessen der Behörde ermahnt oder auch gemäß § 19 mit einem Bußgeld belegt werden. Absichtliche „[…] Verstöße gegen die §§ 2 bis 10, die §§ 14 bis 17 und § 18 a stellen Ordnungswidrigkeiten nach § 73 Abs. 1 a Nr. 24 IfSG dar und werden mit Geldbuße […] geahndet.“ § 19 Absatz (1) Corona-Verordnung Niedersachsen - Bemerkungen
Sämtliche Innenräume werden ausreichend belüftet. Alle anwesenden Personen werden mittels gut sichtbarer Aushänge über die geltenden Maßnahmen und Vorschriften informiert. Es gilt weiterhin das aktuelle Regelwerk der GEMMAF vom Januar 2021. Die Coaches und Athleten sollten sich mit diesem vertraut machen und bei möglichen Unklarheiten an die GEMMAF wenden. (Regelwerk: https://gemmaf.de/download/51497/) - Kontakt
Sollten Unklarheiten zum beschriebenen Hygienekonzept, der Hygieneschutzmaßnahmen oder der Corona-Verordnung Niedersachsen bestehen, kann der Veranstalter oder die zuständige Behörde in Göttingen kontaktiert werden.
German Mixed Martial Arts Federation e.V.
E-Mail: events@gemmaf.deStadt Göttingen
E-Mail: gesundheit@göttingen.de