Die Haftung des Veranstalters und anderer Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schäden jeder Art, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Dies gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Auch die Haftung der anderen Teilnehmer und deren Helfer für Schäden jeder Art, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, ist entsprechend dem vorstehenden Absatz ausgeschlossen.

Soweit eine Haft- oder Unfallversicherung besteht und die Ansprüche von dieser Versicherung gedeckt sind, gilt der Haftungsausschluss nicht.

Der Haftungsausschluss wird mit der Zustimmung von mir allen Beteiligten gegenüber wirksam.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Eine Teilnahme an der Veranstaltung ohne vorherige Abgabe des Haftungsausschlusses ist nicht möglich.